Unsere Leitlinien zur Unternehmensethik
Die AMBIVA Unternehmensberatung GmbH ist wie jedes Wirtschaftsunternehmen auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet. Das Streben nach größtmöglichem wirtschaftlichen Erfolg führt oft zu Zielkonflikten. Unfaires Verhalten – gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaftern – sowie die Missachtung ethischer Aspekte sind die Folge, wenn das Streben nach wirtschaftlichem Erfolg nicht mit anderen, nichtmateriellen Zielen abgewogen und in Einklang gebracht wird.
Um dieser Gefahr zu entgehen, bestimmen die folgenden Leitlinien zur Unternehmensethik unser Handeln. Damit werden die international anerkannten Codizes der Berater-Branche anerkannt und praktiziert.
“Die Organe der AMBIVA
ihre festen und freien MitarbeiterInnen
von der AMBIVA zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beauftragten Dritten
verpflichten sich, bei Aufträgen in den Bereichen
- Public Affairs
- Public Relations
- Öffentlichkeitsarbeit
- Journalistischer Tätigkeit
Transparenz und Redlichkeit zu befolgen und für deren Einhaltung zu werben.
Die Loyalität gegenüber den Auftraggebern wird auf der Grundlage der folgenden Codizes
- Code de Bordeaux vom 28.04.1954
- Code d`Athène vom 11.05.1965
- Code de Lisbonne vom 03.11.1989 (mit Ausnahme § 11)
- "Seven Principles of Public Life" vom Committee on Standards
in Public Life von Mai 1995
- Sieben Selbstverpflichtungen eines DPRG-Mitglieds
- DRPR-Richtlinie für den Umgang mit Journalisten vom 16.04.1997
sowie den gültigen Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland als oberste Richtlinie des gemeinsamen Handelns anerkannt und praktiziert.
Bei Zuwiderhandlung gegen die vier Leitlinien Loyalität, Vertraulichkeit, Transparenz und Redlichkeit sind arbeitsrechtliche Maßnahmen für die Mitarbeiter bzw. eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit den verletzenden Partnern die direkte Folge.
1. Loyalität
Die AMBIVA verpflichtet sich, über Kunden, Kundendaten und Inhalte von Verträgen striktes Stillschweigen gegenüber Unbeteiligten zu bewahren – auch nach Beendigung des Auftrages. Bei Eigenwerbung wird auf jegliche Darstellung vergangener und aktueller Aufträge und Kunden verzichtet. Referenz-Kunden werden nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Kunden genannt.
Die AMBIVA verpflichtet sich, keinen Auftrag anzunehmen, der gegen die Interessen eines Kunden gerichtet ist. Bei Auftraggebern, die in derselben Branche tätig sind oder ähnliche Ziele haben, wird auf strikte Abgrenzung der Tätigkeit geachtet und die Information über die parallele Tätigkeit den Auftraggebern vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
2. Vertraulichkeit
Die AMBIVA verpflichtet sich, vertrauliche Kundendaten und vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte weiter zu geben bzw. unbefugten Dritten nicht die Gelegenheit zu geben, leichthändig an vertrauliche Informationen zu gelangen. Informationen, die die AMBIVA erhält, werden nur im Sinne des Auftraggebers verwendet. Nach Vertragsablauf werden vertrauliche Informationen des Auftraggebers vernichtet, soweit die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dies zulassen. Während und nach der Vertragslaufzeit haben nur eindeutig abgegrenzte Teams Zugang zu vom Auftraggeber als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Die MitarbeiterInnen der AMBIVA verpflichten sich schriftlich mit der Unterzeichnung dieser Erklärung, höchste Vertraulichkeit und Sorgfalt bei der Handhabe von Kundendaten und -informationen walten zu lassen.
3. Transparenz
Die AMBIVA verpflichtet sich zur Transparenz gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über den Charakter ihrer Tätigkeit in den o.g. Geschäftsbereichen, ohne die gebotene Vertraulichkeit gegenüber ihren Auftraggebern zu verletzen. Die AMBIVA strebt an, mit Transparenz einen positiven Beitrag zur öffentlichen Diskussion über die Rolle von Public Affairs- und Public Relations-Dienstleistungen in unserer Informations-Überfluss-Gesellschaft zu leisten.
MitarbeiterInnen der AMBIVA dürfen bei öffentlichen Auftritten, bei denen sie die Interessen des Auftraggebers vertreten, nicht den Anschein einer neutralen Position erwecken. Durch regelmäßige Darlegung kundenspezifischer Aktivitäten der AMBIVA gegenüber den Auftraggebern wird die nötige Transparenz im Innenverhältnis gewährleistet. Die AMBIVA wird darüber hinaus gehenden Informationsbedürfnissen des Auftraggebers innerhalb ihrer Möglichkeiten und der Leitlinien dieser Ethik-Erklärung nachkommen.
4. Redlichkeit
Die AMBIVA respektiert die Richtlinien anderer Akteure und ganz besonders der Ansprechpartner in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie wird niemanden dazu verleiten, diese Selbstverpflichtungen und gesetzlichen Auflagen zu umgehen oder zu brechen. Im Selbstverständnis der AMBIVA ist die Beachtung und Befolgung von Gesetzen und allgemein anerkannten ethisch-moralischen Maßstäben fest verankert. Auftraggeber, die gegen Gesetze oder allgemein anerkannte ethisch-moralische Maßstäbe verstoßen oder dazu anregen, werden auf die Ethik-Erklärung der AMBIVA verwiesen. Bei Missachtung beendet die AMBIVA das Vertragsverhältnis unverzüglich. Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, z.B. gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter verstoßen oder in die Privatsphäre von Personen eingreifen, werden mit Nachdruck abgelehnt. Dies gilt sowohl für Auftritt und Tätigkeit nach außen wie für die innere Organisation. Die AMBIVA stellt das Vertrauen ihrer Kunden über kurzsichtige wirtschaftliche Erfolge. Sie wird stets auskömmliche wie angemessene Auftragskalkulationen erstellen. Aufwandsabrechnungen und Nebenkosten, Nachtragsangebote und Darstellungen von Mehraufwand werden streng nach Wahrhaftigkeit und Zurechenbarkeit vorgenommen und ebenso im Kundeninteresse abgewickelt wie die inhaltliche Auftragsbearbeitung.
Diese vier Leitlinien Loyalität, Vertraulichkeit, Transparenz und Redlichkeit sind die vier Säulen der gelebten Unternehmensethik der AMBIVA, die das Fundament für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Tätigkeit für die Auftraggeber, ein transparentes Auftreten und ein den Maßstäben von Demokratie, Pluralismus und Freiheit verpflichtetes Selbstverständnis bilden. Die AMBIVA sieht sich als Unternehmen, das sich diesen Regeln nicht nur unterwirft, sondern aktiv an deren Verwirklichung und Fortentwicklung wirkt.
Frechen, im Juli 2005
Gesellschafter, Geschäftsführung, MitarbeiterInnen“
